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Kehrwoche: Was muss ich tun? Anleitung & Grenzen

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Kehrwoche: Was muss ich tun? Anleitung & Grenzen

Kehrwoche: Pflichten und Grenzen für Mieter und Eigentümer

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kehrwoche ist eine Reinigungspflicht für gemeinsame Flächen im Mehrfamilienhaus
  • Gehweg, Hof und Treppenhaus gehören dazu – nicht die private Wohnung
  • Ein Wechselsystem bestimmt, wer wann zuständig ist

Eine kleine Frage taucht jedes Jahr aufs Neue auf: Wer muss diesen Monat den Hausflur kehren? In Schwaben und Baden ist die Kehrwoche seit Generationen Tradition und Pflicht. Doch viele Mieter und Eigentümer wissen gar nicht genau, was dazu gehört – und vor allem, wo die Grenzen liegen.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist eine regelmäßig wechselnde Reinigungsverpflichtung für Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Sie regelt, wer in einem bestimmten Zeitraum – meist eine Woche oder einen Monat lang – für die Sauberkeit von gemeinsamen Bereichen verantwortlich ist. Diese Tradition stammt aus Süddeutschland und ist in vielen Mietverträgen oder Hausordnungen verankert. Das Ziel: Die Gemeinschaftsflächen hygienisch und gepflegt zu halten, ohne dass ein Hausmeister alle Aufgaben allein bewältigen muss.

Was gehört dazu – und was nicht?

Zur Kehrwoche gehören typischerweise das Treppenhaus, der Hausflur, der Hauseingang, eventuell der Hof oder die Terrasse. Der Gehweg vor dem Haus zählt ebenfalls häufig dazu. Sie müssen diese Flächen kehren und bei Bedarf feucht wischen. Allerdings gibt es klare Grenzen: Ihre private Wohnung fällt nicht unter die Kehrwoche-Pflicht – das ist Ihre persönliche Verantwortung. Auch Fensterputzen oder Wandreinigung gehören normalerweise nicht dazu. Manche Hausordnungen verlangen zusätzlich das Reinigen von Aufzügen oder die Endreinigung des Treppenhauses.

Wann bin ich dran – das Wechsel-System

Die Reihenfolge wird in einem Wechselplan festgehalten, den der Hausverwalter oder die Hausverwaltung aufstellt. Jeder Haushalt bekommt reihum einen festen Zeitraum – eine Woche oder einen Monat. Am besten notieren Sie sich Ihren Termin im Kalender. In der Regel steht der Plan im Hausflur aus. Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, sollten Sie rechtzeitig mit einem anderen Bewohner tauschen – nicht einfach ausfallen lassen. Manche Hausordnungen erlauben auch, die Aufgabe gegen eine kleine Gebühr abzugeben.

Was passiert bei Streit?

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten – etwa darüber, ob die Reinigung ausreicht – sollte zunächst ein ruhiges Gespräch mit der Hausleitung stattfinden. Die meisten Konflikte entstehen durch unklare Erwartungen. Viele Hausordnungen definieren genau, wie gründlich gekehrt werden muss. Beim wiederholten Verstoß kann theoretisch eine Verwarnung erfolgen, im schlimmsten Fall droht eine Geldstrafe. Allerdings sind die Gerichte eher kulant, wenn es um kleinere Mängel geht.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich wirklich teilnehmen, wenn ich einen Hausmeister zahle?
Nein, nicht immer. Wenn Sie eine Hausmeistergebühr zahlen, kann die Kehrwoche-Pflicht entfallen – das muss aber in der Hausordnung deutlich festgehalten sein.

Kann ich jemanden beauftragen, statt selbst zu kehren?
Das ist Sache Ihrer Hausordnung. Manche Häuser erlauben es, andere verlangen, dass Sie persönlich tätig werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung.

Was ist, wenn ich krank bin?
Teilen Sie Ihre Situation der Hausleitung mit und organisieren Sie rechtzeitig einen Tausch mit einem anderen Bewohner.

Die Kehrwoche ist kein überholtes Relikt, sondern ein bewährtes System der Nachbarschaft. Mit klaren Regeln, gegenseitiger Rücksichtnahme und etwas Planung funktioniert es reibungslos. Ein offenes Gespräch mit Ihrer Hausverwaltung schafft Klarheit.

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